In der ersten Verhandlung ging es um eine junge Frau, die über „ebay“ vier Smartphones verkauft, das Geld kassiert, aber nicht an den Käufer verschickt hatte. Laut ihrem Anwalt habe sie den entstandenen Schaden mittlerweile wieder beglichen. Die Richterin verhängte dennoch eine Bewährungsstrafe, die auf drei Jahre ausgesetzt wurde. Sollte die Verurteilte in dieser Zeit negativ auffallen, drohen ihr 10 Monate Gefängnis.

Zu der zweiten Verhandlung gibt es keine weiteren Informationen, da der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen ist.

In der dritten Verhandlung wurde ein junger Mann beschuldigt 1 Gramm Betäubungsmittel verkauft zu haben. Da der erste Zeuge bei der Vernehmung immer wieder zwischen verschiedenen Varianten hin- und hersprang, ist vorgesehen noch ein weiteren Zeugen in den Zeugenstand zu berufen. Deshalb wurde auch noch kein Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde bis auf weiteres nicht in Verwahrung genommen und konnte auf freiem Fuß bleiben. Die nächste Vorladung zu diesem Fall ist am 17.03.2020 um 12.00 Uhr im Amtsgericht in Worms geplant.

Text: Nova Krichel, 7b & A.L.

Bild: A.L.

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